Unser Verein

Informieren – Begleiten – Vernetzen:
Dies ist unser Motto.

Ein Verein lebt nur durch die Mitglieder, daher sei dabei, und hilf dem Verein, ein ernstzunehmendes Sprachrohr für die Anliegen der Quartierbewohner:innen zu sein, um bei Behörden Gehör zu verschaffen.

Wichtig ist auch, dass du als Mitglied du ein Mitspracherecht an den wichtigen Themen im Quartier hast und an den verschiedenen Anlässen andere Mitglieder zum Austausch triffst. 

Mit deinem Mitgliederbeitrag können wir die Quartierzeitung, diverse Newsletter, ein schönes Quartier-Z’morge und einzigartige Mitgliederanlässe realisieren.

Du kannst uns auch eine oder zwei helfende Hände oder deinen klugen Kopf zur Verfügung stellen, musst aber nicht. 

Mach mit, hilf das Quartier lebenswert zu erhalten. Wir freuen uns auf dich und deine Ideen!

Key Facts

Jahre

Mitglieder

Der Vorstand stellt sich vor

Wir stellen dir das Team unseres Vorstandes vor. Und warum die Vorstandsmitglieder ein Engagement fürs Quartier mit seinen Menschen als lohnenswert und wichtig erachten.

Gerne laden wir dich zum Kennenlernen ein; unsere Veranstaltungen und Treffen bieten die Gelegenheit dazu. Vielleicht möchtest du unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft im Verein unterstützen? Darüber würden wir uns sehr freuen!

Unser Vorstand besteht zur Zeit aus fünf Mitgliedern, gerne wären wir mehr.
Wenn du Lust hast, dann melde dich und nimm an einer Vorstandssitzung teil.

Im Präsidium sind
Gerlinde Venschott und Gisela Meisen-Nussbaum 

Gisela Meisen-Nussbaum

Seit 2000 lebe und arbeite ich in Luzern. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, so schön! Zunächst habe ich an der Bergstrasse gewohnt, bevor wir, mein Mann Georg und ich, dann ins Luegislandquartier gezogen sind; wir wollten den schönen Hügel hier nicht verlassen. Schöner Hügel und freundliche Menschen – genau das ist es, warum ich mich im Quartiervereinsvorstand engagiere. Ich finde, es ist eine tolle Wohnlage so nah zur Stadt und doch so ruhig, städtisch und doch grün, neue und schöne alte Häuser, Senioren, Familien und Kinder und vor allem: man ist freundlich zueinander. Und doch könnte das Miteinander noch gefördert werden, was wir jetzt verstärkt machen werden! Hilf uns und sei dabei!

Gerlinde Venschott

Seit 2003 wohne ich mit meiner Familie im Luegisland. Hier gingen unsere Kinder in den Kindergarten und zur Schule und wir sind über viele Freunde und tolle Nachbarn mit diesem wunderschönen Quartier verbunden. Ich liebe es, Menschen und ihre Geschichten kennenzulernen und über das Initiieren und Begleiten von Projekten und einer guten Kommunikation das Miteinander und Füreinander in meinem Umfeld zu stärken. Darum engagiere ich mich nun seit vier Jahren als Vorstandsmitglied im Quartierverein und schätze dabei die gute und spannende Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und die Interaktion mit dem Quartier.

Maximilian Jani

Obwohl ich erst vor zwei Jahren nach Luzern und ins wunderschöne Luegislandquartier gezogen bin, kann ich mir kaum vorstellen, wieder woanders zu wohnen. Viel zu schön ist die Lage in der Nähe zur Stadt, viel zu erholsam die Ruhe und viel zu interessant sind all die netten Leute die man trifft, wenn man an der Museggmauer und am Bauernhof entlangspaziert. Da ich mich seit meinem ersten Tag in Luzern in die Stadt aber auch ganz besonders in den einmaligen Blick auf den Pilatus zwischen den Musegg-Türmen verliebt habe, war es eine leichte Entscheidung, dem Quartierverein beizutreten. So bringe ich Menschen im Quartier näher zusammen und engagiere mich für meine neue Wahlheimat.

Ursula Matter

Seit September 1991 lebe ich auf dem Bramberg im Luegisland-Quartier. Mehr als 30 Jahre lang habe ich mehr unbewusst als bewusst von der Arbeit und dem Engagement des Quartiervereins profitiert. Jetzt ist die Zeit gekommen, mich selbst für das Quartier einzusetzen und etwas zurückzugeben. Mein Einsatz für das Quartier hat bereits während der Zwischennutzung der Villa Musegg begonnen. Mit Freude habe ich dann an der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2025 die Wahl in den Vorstand angenommen. Unser Quartier bietet eine vielfältige Umgebung, ein breitgefächertes Bevölkerungsprofil und bereits heute viele spannende Angebote. Ich werde gerne mithelfen, das Quartier weiterzuentwickeln und den Zusammenhalt der Quartierbewohnerinnen und -bewohner zu fördern und zu unterstützen.

Beata Affolter

Seit 2024 wohne ich im Luegislandquartier und durfte an den tollen Veranstaltungen in der Villa Musegg, als Besucherin oder Helferin, viele interessante Menschen kennenlernen. Hier fühle ich mich wohl und zuhause. Deshalb möchte ich meinen Beitrag dazu leisten, dass sich die QuartierbewohnerInnen an Anlässen wie dem Quartierzmorge austauschen können und zu Themen, die uns betreffen informiert werden.

Statuten

des Quartiervereins Luegisland Luzern (gegründet am 11. Dezember 1897)

I. Zweck und Aufgaben

§ 1

Der Quartierverein Luegisland ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung der Quartierinteressen im folgenden Gebiet der Stadt Luzem: Löwengraben (N-Teil) – Musegg (W-Teil) – Hintermusegg – St. Karli – Mühlematt – Geissmatt – Bramberg –Reussegg – Kantonsspital – Reussport – Lochhof – Ibach.

§ 2

Der Quartierverein Luegisland Luzern bezweckt:

a) die Wahrung der Quartierinteressen allgemein;

b) die Wahrung schutzwürdiger Interessen einer Mehrheit oder grossen Zahl seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Privaten auch in Bau- und Planungssachen innerhalb des Vereinsgebietes, oder dieses betreffend;

c) die Pflege freundnachbarlicher Verhältnisse;

d) gegebenenfalls den Anschluss an Körperschaften mit ähnlichen Zielen.

II. Mittel
§ 3

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeiträge
  • Spenden und Zuwendungen aller Art
  • Gönnerbeiträge
  • Erträge aus eigenen Veranstaltungen
  • Erträge aus Leistungsvereinbarungen
  • Subventionen
III. Mitgliedschaft
§ 4

Jede Person, die im Quartier wohnt oder Grundeigentum besitzt, kann Mitglied werden. Es können auch andere Personen sowie juristische Personen aufgenommen werden. Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen. Die Anmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme endgültig entscheidet. Die Aufnahme in den Quartierverein wird mit der Zahlung des Mitgliederbeitrages aktiviert. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Sie haben volles Stimmrecht.

§ 5

Jedes Mitglied bezahlt den Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr. Die jährlichen Beiträge sind durch die Mitgliederversammlung solange festgesetzt, bis ein Antrag auf Änderung an die Mitgliederversammlung gestellt wird. Die Änderung tritt bei Annahme ab dem Folgejahr nach der Mitgliederversammlung in Kraft.

§ 6

Der Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds, nicht aber durch Wegzug aus dem Quartier. Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Ein Mitglied kann jederzeit wegen z.B. Verletzung der Statuten, mehrmaligem schuldig bleiben des Mitgliederbeitrages, etc. vom Vorstand ohne Weiteres ausgeschlossen werden.

IV. Organe
§ 7

Die Vereinsorgane sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

c) die Revisionsstelle

A. Mitgliederversammlung

§ 8

Die Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr jeden Jahres statt. Die Mitglieder werden unter Angabe der Traktanden mindestens zehn Tage vorher schriftlich eingeladen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes oder auf begründetes schriftliches Begehren eines Fünftels der Mitglieder statt.

§ 9

Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:

a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

b) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes

c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung

d) Entlastung des Vorstandes

e) Festsetzung der Jahresbeiträge

f) Wahl des Vorstandes und des Präsidiums

g) Wahl der Revisionsstelle

h) Beschluss über Anträge des Vorstandes

i) Beschluss über Anträge der Mitglieder, die mindestens fünf Tage vorher dem Vorstand schriftlich einzureichen sind

j) Revision der Statuten

k) Namensänderung oder Auflösung des Vereins

l) Kenntnisnahme des Jahresbudgets und Tätigkeitsprogramms

Über Anträge, die nicht auf der Traktandenliste stehen, darf nur Beschluss gefasst werden, wenn drei Viertel der Anwesenden diese Anträge befürworten. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

§ 10

Wahlen und Abstimmungen werden in der Regel offen mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder vorgenommen. Geheime Wahlen und Abstimmungen müssen vorgenommen werden, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Mitglieder es verlangt. Bei Abstimmungen entscheidet bei Stimmengleichheit das Präsidium. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

B. Vorstand

§ 11

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Das Präsidium wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar.

Ein Austritt zu Unzeiten ist aus persönlichen Gründen möglich; eine geordnete Übergabe ist zu garantieren.

§ 12

Der Vorstand erledigt alle Geschäfte, die ihm gemäss Statuten oder Beschluss der Mitgliederversammlung übertragen werden. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Er versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder zu einer einberufenen Vorstandssitzung zusammenkommen. Wenn kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auch auf dem Zirkularweg (z.B. E-Mail) gültig. Ebenso sind in begründeten Ausnahmefällen Online-Meetings möglich.

Der Vorstand führt eine Datenschutzerklärung. Sie kann beim Vorstand angefordert werden.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Ausserordentliche Aufwände, welche zusätzlich zur Vorstandsarbeit zur Erreichung des Vereinszwecks geleistet werden, können mit einer angemessenen Entschädigung vergütet werden.

Der Vorstand kann für die Erreichung der Vereinszwecke Personen gegen eine angemessene Entschädigung beauftragen.

§ 13

Die einzelnen Vorstandsmitglieder haben folgende Aufgaben:

Präsidium

  • Vereinsvertretung nach aussen
  • Einberufen der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und deren Leitung
  • Erstellen eines schriftlichen Jahresberichtes zuhanden der Mitgliederversammlung
  • Stichentscheid bei Abstimmungen
  • Kollektivunterschrift mit einem anderen Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglieder

  • Führen der Vereinsrechnung und Vorlegen der Jahresrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung
  • Protokollführung und erledigen der Korrespondenz
  • Mitwirkung beim Verfassen der Quartierzeitung
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Events und Projekten

C. Revisionsstelle

§ 14

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Personen und eine Stellvertretung für die Rechnungsrevision.

Diese prüfen die Jahresrechnung und erstatten dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag.

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

V. Allgemeine Bestimmungen
§ 15
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung des Vorstandes oder der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
§ 16 
Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
VI. Auflösung
§ 17

Die Auflösung des Vereins gilt als vollzogen, wenn sie mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlungbeschlossen wird.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

VII Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2025 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Sie ersetzen alle früheren vorhergehenden Versionen.

27.04.1994

05.04.1993

16.05.1956

10.11.1954 (Namensänderung)

22.2.1945

Luzern, den 15. Mai 2025

Für den Quartierverein Luegisland:
Das Präsidium: Gerlinde Venschott, Gisela Meisen-Nussbaum

Mitgliedschaft

Mit diesem Formular kannst Du Dich zu einer Mitgliedschaft im Quartierverein Luegisland anmelden.
Der Jahresbeitrag beträgt:

CHF 30.- für eine Einzelmitgliedschaft

CHF 50.- für eine Doppelmitgliedschaft (Partnerschaften und Familien)

CHF 100.- für eine Firmenmitgliedschaft

4 + 15 =

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