Unser Verein

Informieren – Begleiten – Vernetzen:
Dies ist unser Motto.

Ein Verein lebt nur durch die Mitglieder, daher sei dabei, und hilf dem Verein, ein ernstzunehmendes Sprachrohr für die Anliegen der Quartierbewohner:innen zu sein, um bei Behörden Gehör zu verschaffen.

Wichtig ist auch, dass du als Mitglied du ein Mitspracherecht an den wichtigen Themen im Quartier hast und an den verschiedenen Anlässen andere Mitglieder zum Austausch triffst. 

Mit deinem Mitgliederbeitrag können wir die Quartierzeitung, diverse Newsletter, ein schönes Quartier-Z’morge und einzigartige Mitgliederanlässe realisieren.

Du kannst uns auch eine oder zwei helfende Hände oder deinen klugen Kopf zur Verfügung stellen, musst aber nicht. 

Mach mit, hilf das Quartier lebenswert zu erhalten. Wir freuen uns auf dich und deine Ideen!

Key Facts

Jahre

Mitglieder

Der Vorstand stellt sich vor

Wir stellen dir das Team unseres Vorstandes vor. Und warum die Vorstandsmitglieder ein Engagement fürs Quartier mit seinen Menschen als lohnenswert und wichtig erachten.

Gerne laden wir dich zum Kennenlernen ein; unsere Veranstaltungen und Treffen bieten die Gelegenheit dazu. Vielleicht möchtest du unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft im Verein unterstützen? Darüber würden wir uns sehr freuen!

Unser Vorstand besteht zur Zeit aus fünf Mitgliedern, gerne wären wir mehr.
Wenn du Lust hast, dann melde dich und nimm an einer Vorstandssitzung teil.

Im Präsidium sind Gerlinde Venschott,
Gisela Meisen-Nussbaum und Stefan Siebenhaar

Gisela Meisen-Nussbaum

Seit 2000 lebe und arbeite ich in Luzern. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, so schön! Zunächst habe ich an der Bergstrasse gewohnt, bevor wir, mein Mann Georg und ich, dann ins Luegislandquartier gezogen sind; wir wollten den schönen Hügel hier nicht verlassen. Schöner Hügel und freundliche Menschen – genau das ist es, warum ich mich im Quartiervereinsvorstand engagiere. Ich finde, es ist eine tolle Wohnlage so nah zur Stadt und doch so ruhig, städtisch und doch grün, neue und schöne alte Häuser, Senioren, Familien und Kinder und vor allem: man ist freundlich zueinander. Und doch könnte das Miteinander noch gefördert werden, was wir jetzt verstärkt machen werden! Hilf uns und sei dabei!

Katja Mosele

Seit 25 Jahre lebe ich auf dem Bramberg und kann mir keine bessere Wohnlage vorstellen. Zu Fuss oder mit dem Velo erreiche ich innert kürzester Zeit das Stadtzentrum und umliegende Quartiere und gleichzeitig profitiere ich hier von Ruhe und viel Natur. Meinen Kindern bot das Quartier eine wunderbare Umgebung fürs Aufwachsen.

Der Einsatz als Vorstandsmitglied für Lebendigkeit und gutes Zusammenleben im Quartier lohnt sich für mich seit 2004.

Stefan Siebenhaar

Seit 20 Jahren wohne ich im Quartier Luegisland. Mir gefallen die Bäume und Gärten und die Nachbar*innen. So ist das Quartier auch etwas wie ein Dorf mit unterschiedlichsten Bewohner*innen. Die Vielfalt der Meinungen gefällt mir, weil wir miteinander das Zusammenleben pflegen und die Lebensqualität im Quartier weiterentwickeln können. Darum mache ich mit im Quartierverein Luegisland.

Gerlinde Venschott

Seit 2003 wohne ich mit meiner Familie im Luegisland. Hier gingen unsere Kinder in den Kindergarten und zur Schule und wir sind über viele Freunde und tolle Nachbarn mit diesem wunderschönen Quartier verbunden. Ich liebe es, Menschen und ihre Geschichten kennenzulernen und über das Initiieren und Begleiten von Projekten und einer guten Kommunikation das Miteinander und Füreinander in meinem Umfeld zu stärken. Darum engagiere ich mich nun seit vier Jahren als Vorstandsmitglied im Quartierverein und schätze dabei die gute und spannende Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und die Interaktion mit dem Quartier.

Maximilian Jani

Obwohl ich erst vor zwei Jahren nach Luzern und ins wunderschöne Luegislandquartier gezogen bin, kann ich mir kaum vorstellen, wieder woanders zu wohnen. Viel zu schön ist die Lage in der Nähe zur Stadt, viel zu erholsam die Ruhe und viel zu interessant sind all die netten Leute die man trifft, wenn man an der Museggmauer und am Bauernhof entlangspaziert. Da ich mich seit meinem ersten Tag in Luzern in die Stadt aber auch ganz besonders in den einmaligen Blick auf den Pilatus zwischen den Musegg-Türmen verliebt habe, war es ein leichte Entscheidung dem Quartierverein beizutreten. So bringe ich Menschen im Quartier näher zusammen und engagiere mich für meine neue Wahlheimat.

Statuten

des Quartiervereins Luegisland Luzern (gegründet am 11. Dezember 1897)

I. Zweck und Aufgaben

§ 1
Der Quartierverein Luegisland ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzem.
Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung der Quartierinteressen im folgenden Gebiet der Stadt Luzem:
Löwengraben (N-Teil) – Musegg (W-Teil) – Hintermusegg – St. – Karli – Mühlematt – Geissmatt – Bramberg – Reussegg – Kantonsspital – Reussport – Lochhof – Ibach.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 2
Der Quartierverein Luegisland Luzern bezweckt:
a) die Wahrung der Quartierinteressen allgemein;
b) die Wahrung schutzwürdiger Interessen einer Mehrheit oder grossen Zahl seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Privaten auch in Bau- und Planungssachen innerhalb des Vereinsgebietes, oder dieses betreffend;
c) die Pflege freundnachbarlicher Verhältnisse;
d) gegebenenfalls den Anschluss an Körperschaften mit ähnlichen Zielen.

II. Mitgliedschaft
§ 3
Jede in bürgerlichen Ehren und Rechten stehende Person, die im Quartier wohnt oder Grundeigentum besitzt, kann Mitglied werden. Es können auch andere Personen aufgenommen werden. Die Anmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der die Aufnahme vornimmt.
§ 4 
Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, der von der Generalversammlung festgesetzt wird.
§ 5 
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Wegzug aus dem Quartier nicht. Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig.
III. Organe
§ 6
Die Vereinsorgane sind:
  a) die Generalversammlung
  b) der Vorstand
  c) die KontrollsteIle
A. Generalversammlung
§ 7 
Die Generalversammlung findet im ersten Semester des Jahres statt. Die Mitglieder werden unter Angabe der Verhandlungsgegenstände mindestens zehn Tage vorher schriftlich eingeladen. Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt auf Beschluss des Vorstandes oder auf begründetes schriftliches Begehren eines Fünftels der Mitglieder.
§ 8 
Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
  a) Genehmigung des Protokolls
  b) Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  c) Festsetzung des Jahresbeitrages
  d) Wahl des Vorstandes
  e) Wahl der KontrollsteIle
  f) Beschluss Ober Anträge des Vorstandes
  g) Beschluss über Anträge der Mitglieder, die mindestens fünf Tage vorher dem präsidierenden Mitglied schriftlich einzureichen sind
  h) Revision der Statuten
  i) Namensänderung oder Auflösung der Vereins
Über Anträge, die nicht auf des Tagesordnung stehen, darf nur Beschluss gefasst werden, wenn drei Viertel der Anwesenden Eintreten beschlossen haben.
B. Vorstand
§9 
Der Vostand besteht aus sieben bis neun Mitgliedern. Das präsidierende Mitglied wird durch die Generalversammlung gewählt, im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar.
§ 10
Der Vorstand erledigt alle Geschäfte, die ihm gemäss Statuten oder Beschluss der Generalversammlung übertragen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
§ 11 
Die einzelnen Vorstandsmitglieder haben folgende Aufgaben:
Präsident I Präsidentin:
  – Vereinsvertretung nach aussen
– Einberufen der Vorstandssitzungen und Vereinsversammlungen und deren Leitung
– Erstellen eines schriftlichen Jahresbrichtes zu Handen der Generalversammlung
– Stichentscheid bei Abstimmungen
– Kollektivunterschrift mit einem andern Vorstandsmitglied
  Vizepräsident I Vizepräsidentin:
– Vertretung des präsidierenden Mitglieds bei dessen Verhinderung
  Kassier I Kassierin:
– Führen der Vereinsrechnung und Vorlegen der Jahresrechnung zu Handen der Generalversammlung
Sekretär I Sekretärin:
– Protokollführung und Erledigen der Korrespondenz
Die übrigen Vorstandsmitglieder können mit besonderen Aufgaben betraut werden.
C. KontrollsteIle
§ 12 
Die Generalversammlung wählt alljährlich zwei Personen und eine Stellvertretung für die Rechnungsrevision.
Diese prüfen die Jahresrechnung und erstatten dem Vorstand zu Handen der Generalversammlung schriftlich Bericht und Antrag.
IV. Wahlen und Abstimmungen
§ 13
Wahlen werden offen und, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Mitglieder es verlangt, geheim vorgenommen.
Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. Geheime Abstimmung muss vorgenommen werden, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Mitglieder es verlangt.
Zur Revision der Statuten bedarf es einer Zweidrittelsmehrheit der Generalversammlung.
V. Allgemeine Bestimmungen
§ 14
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung des Vorstandes oder der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
§ 15 
Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
VI. Auflösung
§ 16
Die Auflösung des Vereins gilt als vollzogen, wenn sie mit ZweidritteIsmehrheit der Mitglieder beschlossen wird.
Die Generalversammlung beschliesst in diesem Falle der Auflösung über die Verwendung des vorhandenen Vereinsvermögens.

Diese Statuten sind durch die Generalversammlung vom 27. April 1994 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 22.2.1945,10.11.1954 (Namensänderung), 16.5.1956 und 5.4.1993.

Luzern, den 27.4.1994

Für den Quartierverein Luegisland:
Der Präsident: Max P. Lang
Die Sektretärin: Carta Waller

Mitgliedschaft

Mit diesem Formular können Sie sich zu einer Mitgliedschaft im Quartierverein Luegisland anmelden.
Der Jahresbeitrag beträgt:

CHF 30.- für eine Einzelmitgliedschaft

CHF 50.- für eine Doppelmitgliedschaft (Partnerschaften und Familien)

CHF 100.- für eine Firmenmitgliedschaft

4 + 14 =

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