Unser Verein
Informieren – Begleiten – Vernetzen:
Dies ist unser Motto.
Ein Verein lebt nur durch die Mitglieder, daher sei dabei, und hilf dem Verein, ein ernstzunehmendes Sprachrohr für die Anliegen der Quartierbewohner:innen zu sein, um bei Behörden Gehör zu verschaffen.
Wichtig ist auch, dass du als Mitglied du ein Mitspracherecht an den wichtigen Themen im Quartier hast und an den verschiedenen Anlässen andere Mitglieder zum Austausch triffst.
Mit deinem Mitgliederbeitrag können wir die Quartierzeitung, diverse Newsletter, ein schönes Quartier-Z’morge und einzigartige Mitgliederanlässe realisieren.
Du kannst uns auch eine oder zwei helfende Hände oder deinen klugen Kopf zur Verfügung stellen, musst aber nicht.
Mach mit, hilf das Quartier lebenswert zu erhalten. Wir freuen uns auf dich und deine Ideen!
Key Facts
Jahre
Mitglieder
Der Vorstand stellt sich vor
Wir stellen dir das Team unseres Vorstandes vor. Und warum die Vorstandsmitglieder ein Engagement fürs Quartier mit seinen Menschen als lohnenswert und wichtig erachten.
Gerne laden wir dich zum Kennenlernen ein; unsere Veranstaltungen und Treffen bieten die Gelegenheit dazu. Vielleicht möchtest du unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft im Verein unterstützen? Darüber würden wir uns sehr freuen!
Unser Vorstand besteht zur Zeit aus fünf Mitgliedern, gerne wären wir mehr.
Wenn du Lust hast, dann melde dich und nimm an einer Vorstandssitzung teil.
Im Präsidium sind Gerlinde Venschott,
Gisela Meisen-Nussbaum und Stefan Siebenhaar
Statuten
des Quartiervereins Luegisland Luzern (gegründet am 11. Dezember 1897)
I. Zweck und Aufgaben
§ 1
Der Quartierverein Luegisland ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzem.
Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung der Quartierinteressen im folgenden Gebiet der Stadt Luzem:
Löwengraben (N-Teil) – Musegg (W-Teil) – Hintermusegg – St. – Karli – Mühlematt – Geissmatt – Bramberg – Reussegg – Kantonsspital – Reussport – Lochhof – Ibach.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 2
Der Quartierverein Luegisland Luzern bezweckt:
a) die Wahrung der Quartierinteressen allgemein;
b) die Wahrung schutzwürdiger Interessen einer Mehrheit oder grossen Zahl seiner Mitglieder gegenüber Behörden und Privaten auch in Bau- und Planungssachen innerhalb des Vereinsgebietes, oder dieses betreffend;
c) die Pflege freundnachbarlicher Verhältnisse;
d) gegebenenfalls den Anschluss an Körperschaften mit ähnlichen Zielen.
II. Mitgliedschaft
III. Organe
IV. Wahlen und Abstimmungen
V. Allgemeine Bestimmungen
VI. Auflösung
Diese Statuten sind durch die Generalversammlung vom 27. April 1994 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 22.2.1945,10.11.1954 (Namensänderung), 16.5.1956 und 5.4.1993.
Luzern, den 27.4.1994
Für den Quartierverein Luegisland:
Der Präsident: Max P. Lang
Die Sektretärin: Carta Waller
Mitgliedschaft
Mit diesem Formular können Sie sich zu einer Mitgliedschaft im Quartierverein Luegisland anmelden.
Der Jahresbeitrag beträgt:
CHF 30.- für eine Einzelmitgliedschaft
CHF 50.- für eine Doppelmitgliedschaft (Partnerschaften und Familien)
CHF 100.- für eine Firmenmitgliedschaft